ComScout GbR
Michael Schmidt
Bahnhofstr.18
90522 Oberasbach
Telefon: +49 911 60046096
Telefax: +49 911 60046097
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma ComScout GbR Schmidt, A. und M.
(Mitglied der Business Partner Group)
Stand: 01.2010
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte der Dienstleistungs- und Vermittlungsfirma
ComScout GbR Schmidt, A. und M. – nachstehend Dienstleister oder Verkäufer genannt – mit seinen Vertragspartnern – nachstehend Kunde, Käufer oder
Auftraggeber – genannt.
Der Kunde, Käufer / Auftraggeber erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen
Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Angebote des Dienstleisters/Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Mit Bestellung einer Leistung, Dienstleistung und oder Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Leistung, Dienstleistung und
oder Ware erwerben zu wollen und die AGBs anzuerkennen.
2.3 Der Dienstleister/Verkäufer handelt nur als Vermittler für Leistungen Dritter, wie z.B.: Laufzeitverträge von Mobilfunkanbietern oder
Montagedienstleistungen.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen oder Warenlieferung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber
und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
Bestellungen des Kunden sind Angebote zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages, der Dienstleister/Verkäufer behält sich vor, das Angebot
innerhalb zwei Wochen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen.
Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
Die Annahme kann entweder ausdrücklich schriftlich oder durch Beginn der Bearbeitung der Bestellung, bzw. der Auslieferung der Ware an den
Kunden erklärt werden.
3.2 Technische Änderungen, sowie Änderungen in Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Form, Farbe und sonstige Leistungsdaten
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.3 Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt
des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3.4 Der Kunde erklärt sich Einverstanden, dass seine Daten zur Bestandskundenpflege vom Verkäufer auch nach Abwicklung des Vertrages verwendet
werden können.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur
vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.,
auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber
erteilten Auftrag.
5.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich
darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch
Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide
Parteien zu gewährleisten.
5.4 Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und
Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig.
6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
6.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer, berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
6.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht
berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer
jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
7.2 Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der
Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der Käufer.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
8.0 Rechte des Kunden wegen Mängeln
8.1 Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.2 Im Falle einer Mitteilung des Käufers eines Mangels an einem Produkt / Ware (Mängelrüge), verlangt der Verkäufer, dass das mangelhafte Teil
bzw. Gerät zur Reparatur und anschliessender Rücksendung auf Kosten des Käufers an den Verkäufer geschickt wird.
Dem Verkäufer muss mindestens dreimal die Möglichkeit der Mangelbehebung gewährt werden.
Insbesondere steht dem Käufer ausdrücklich kein sofortiges Recht auf Wandelung zu.
8.3 Eine Haftung für normale Nutzung ist ausgeschlossen.
8.4 Tritt der Verkäufer als Vermittler für Netzbetreiber (z.B.: Mobilfunk, Festnetz, Strom) oder andere Betreiber von Plattformen (z.B.: Ortungssysteme,
Kartenlesersysteme) auf, sind Schadenersatzansprüche aus Lieferung/Leistung des Bestellers gegenüber dem Verkäufer immer ausgeschlossen
und richten sich ausschließlich an den Netz- oder Plattformbetreiber.
9.0 Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und
den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
10. Gerichtsstand
10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.2 Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlich
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll
von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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