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Kontakt und AGBs

Kontakt und AGBs

 


ComScout GbR

Michael Schmidt

Bahnhofstr.18

90522 Oberasbach

Telefon: +49 911 60046096

Telefax: +49 911 60046097

E-Mail an: contact@comscout.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der Firma ComScout GbR Schmidt, A. und M.

(Mitglied der Business Partner Group)

Stand: 01.2010

 

1.     Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte der Dienstleistungs- und Vermittlungsfirma

ComScout GbR Schmidt, A. und M. – nachstehend Dienstleister oder Verkäufer genannt – mit seinen Vertragspartnern – nachstehend Kunde, Käufer oder

Auftraggeber – genannt.

Der Kunde, Käufer / Auftraggeber erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.


Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen

Regelungen vor.

 

 

2.    Vertragsgegenstand

 

2.1   Die Angebote des Dienstleisters/Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

  

2.2   Mit Bestellung einer Leistung, Dienstleistung und oder Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Leistung, Dienstleistung und

        oder Ware erwerben zu wollen und die AGBs anzuerkennen.

       

2.3   Der Dienstleister/Verkäufer handelt nur als Vermittler für Leistungen Dritter, wie z.B.: Laufzeitverträge von Mobilfunkanbietern oder

        Montagedienstleistungen.

 


 

3.   Zustandekommen des Vertrages

 

3.1   Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen oder Warenlieferung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber

        und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.

        Bestellungen des Kunden sind Angebote zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages, der Dienstleister/Verkäufer behält sich vor, das Angebot 

        innerhalb zwei Wochen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen.                  

        Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

        Die Annahme kann entweder ausdrücklich schriftlich oder durch Beginn der Bearbeitung der Bestellung, bzw. der Auslieferung der Ware an den

        Kunden erklärt werden.

 

3.2   Technische Änderungen, sowie Änderungen in Abbildungen,  Zeichnungen, Maße, Gewichte, Form, Farbe und sonstige Leistungsdaten

        bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 

3.3   Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt

        des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

3.4   Der Kunde erklärt sich Einverstanden, dass seine Daten zur Bestandskundenpflege vom Verkäufer auch nach Abwicklung des Vertrages verwendet

        werden können.



4.  Liefer- und Leistungszeit

 

4.1   Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

 

4.2  Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur

       vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.,

       auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen

       und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer

       angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

 


5.  Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

 

5.1   Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber

       erteilten Auftrag.

 

5.2  Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich

      darüber in Kenntnis zu setzen.

 

5.3  Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch

       Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide

       Parteien zu gewährleisten.

 

5.4  Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und

      Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen

      zustande.

 

 


6.   Zahlungsbedingungen

 

6.1   Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig.

 

6.2   Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

 

6.3   Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer, berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe 8 Prozentpunkten über dem

        Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.

 

6.4   Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht

        berechtigt. 

 

 

7.   Eigentumsvorbehalt

 

7.1   Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer  

        jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

 

7.2   Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das  

        Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der  

        Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die in 

        diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu erstatten,  

        haftet hierfür der Käufer.

 

7.3   Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer  

        berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

 

8.0   Rechte des Kunden wegen Mängeln

 

8.1   Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich

        mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach

        Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

 

8.2   Im Falle einer Mitteilung des Käufers eines Mangels an einem Produkt / Ware (Mängelrüge), verlangt der Verkäufer, dass das mangelhafte Teil

        bzw. Gerät zur Reparatur und anschliessender Rücksendung auf Kosten des Käufers an den Verkäufer geschickt wird.

        Dem Verkäufer muss mindestens dreimal die Möglichkeit der Mangelbehebung gewährt werden.

        Insbesondere steht dem Käufer ausdrücklich kein sofortiges Recht auf Wandelung zu.

 

8.3   Eine Haftung für normale Nutzung ist ausgeschlossen.

 

8.4   Tritt der Verkäufer als Vermittler für Netzbetreiber (z.B.: Mobilfunk, Festnetz, Strom) oder andere Betreiber von Plattformen (z.B.: Ortungssysteme,

        Kartenlesersysteme) auf, sind Schadenersatzansprüche aus Lieferung/Leistung des Bestellers gegenüber dem Verkäufer immer ausgeschlossen

        und richten sich ausschließlich an den Netz- oder Plattformbetreiber. 

 

 

9.0 Haftung

 

9.1  Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht

       vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

9.2  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und

       den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder

       Unmöglichkeit.

       

 

10. Gerichtsstand

10.1   Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.2   Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlich

         Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.


11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt

werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll

von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen

vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.











 

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